Kredit beantragen
Antrag und Auszahlung
Obwohl es eine Vielzahl von Möglichkeiten gibt, sich über Kredite zu informieren und eine solchen in Anspruch zu nehmen, folgt der Ablauf vom Moment der Beantragung bis zur Auszahlung doch immer dem gleichen Muster.
Kreditantrag
Egal ob in der Bank, im Kaufhaus, im Internet oder per Brief, am Anfang alles Kredits steht der Kreditantrag.
Dieser bedarf immer der schriftlichen Form und darf nur von voll geschäftsfähigen Personen gestellt werden, wodurch die Volljährigkeit grundsätzliche Vorraussetzung ist.
Im Kreditantrag sind in erster Linie die Eckdaten über Umfang und Kosten des gewünschten Kredits enthalten. Laufzeit, Tilgungsrate und gewünschter Beginn werden ebenso aufgenommen wie die persönlichen Daten des Antragstellers.
Bankdaten, Angaben zum Arbeitgeber fehlen ebenso wenig wie Angaben zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen. Unterlagen wie Gehaltsbescheinigungen und Kontoauszüge vervollständigen den Antrag und dienen der Beurteilung der Bonität des Antragstellers.
Prüfung der Kreditfähigkeit
Nun hat der Kreditgeber alles an der Hand um zu prüfen, ob der Antragsteller überhaupt kreditfähig ist und ob er kreditwürdig ist, d.h. wirtschaftlich leistungsfähig genug ist, um die Verpflichtungen aus dem Kredit während der gesamten Laufzeit auch erfüllen zu können.
Nachdem nun auch noch die angebotenen Kreditsicherungen geprüft wurden, erfolgt eine Kreditzusage. Sollten nach Prüfung der erfolgten Angaben Zweifel an der Bonität des Antragstellers bestehen, wird der Kreditantrag abgelehnt und der Vorgang beendet.
Kreditvertrag
Nach erfolgter Zusage erfolgt dann der Abschluss des eigentlichen Kreditvertrages. In diesem sind enthalten Schuldner und Gläubiger, aus diesem Vertrag ergeben sich auch rechtsverbindlich Kreditsumme, Laufzeit, Rückzahlungstermine, Zinssatz, ggf. Zinsbindungsfrist und weitere Kosten des Kredits.
Nach Unterschrift ist der Kreditvertrag geschlossen und es erfolgt die Bereitstellung des Kredits.
Bereitstellung des Kredits
Die kann erfolgen durch Gutschrift des Kreditbetrages auf einem Konto des Kreditnehmers, bei Verbraucherkrediten wird jedoch sehr häufig der soeben bewilligte Kredit verwendet, direkt gerade erworbene Ware sofort zu bezahlen.
In diesem Falle erhält der Kreditnehmer das geliehene Geld gar nicht erst zu Gesicht sondern nimmt z.B. einen neuen Fernseher und die Durchschrift eines Kreditvertrages mit nach Hause.
Sofern ein ausgezahlter Kredit nicht aufgrund der Kreditart zweckgebunden verwendet werden darf (wie z.B. bei einer Baufinanzierung), kann der Kreditnehmer nun nach der Auszahlung frei über die Kreditsumme verfügen.
Weiterleitung der Daten
Während nun der Kreditnehmer über den Kredit verfügt und Sorge trägt, die vereinbarten monatlichen Raten pünktlich zu entrichten, leitet der Kreditgeber die Einzelheiten des soeben geschlossenen Vertrages an die SCHUFA weiter.
Es handelt sich dabei um eine von der kreditgebenden Wirtschaft getragene Einrichtung, welche ihre Vertragspartner vor Kreditausfällen schützen soll.
Zu diesem Zweck werden dort Daten gesammelt, wozu auch jeder abgeschlossene Kreditvertrag zählt. Zur Weitergabe und zum Speichern dieser Daten ist die Zustimmung des jeweiligen Kunden erforderlich. Die SCHUFA wird im weiteren Verlauf einer näheren Betrachtung unterzogen werden.