Seit Januar 2009 gilt auf alle Kapitalerträge die sogenannte Abgeltungssteuer. Sie wird auch als Quellensteuer bezeichnet, da sie direkt an der Quelle, sprich beim Schuldner der Erträge oder bei der depotverwaltende Stelle einbehalten und anonym abgeführt wird.
Fester Steuersatz
In der Regel werden das also die Kreditinstitut abführen müssen. Der Steuersatz wird auf alle Erträge gleichbleibend sein. Mit allen Einzelheiten beträgt der Satz der Abgeltungssteuer in Deutschland knapp 28 Prozent.
Nicht rückwirkend
Die Steuer gilt jedoch nicht rückwirkend, das heißt alle bis 31.12.2008 abgeschlossenen Anlagen sind von der Versteuerung ausgenommen.