Bausparkassenverordnung geändert

Die Bausparkasseverordnung wird geändert. Dadurch kommen Verbraucher leichter an Bausparverträge.Durch eine Änderung der Bausparkassenverordnung ist es künftig möglich, Kredite mit einer Höhe bis zu 30.000 Euro aufzunehmen, ohne dass eine Grundschuld eingetragen werden muss.

Kredite ohne Kosten

“Unsere Bausparer können damit in vielen Fällen die zinsgünstigen Kredite ohne zusätzliche Kosten für die Eintragung im Grundbuch bekommen”, sagte LBS-Verbandsdirektor Hartwig Hamm über die Neuregelung. Besonders wichtig sei für Bausparkunden, dass sie die günstigen Konditionen eines Bausparvertrages nutzen können, ohne zuvor eine kostspielige Eintragung von Grundschulden durchführen zu müssen.

Weniger Bürokratie

Bisher konnten Landesbausparkassen (LBS) Darlehen nur bis zu einer Höhe zwischen 5.000 Euro und 15.000 Euro ohne Eintragung eines Grundpfandrechts vergeben. Mit der Neuregelung in der Bausparkassenverordnung habe die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) darüber hinaus einen vernünftigen Rahmen geschaffen, um auch kleine Wohnungsbaudarlehen besonders unbürokratisch vergeben zu können. Eigentümer und Mieter könnten das Darlehen für eine Bestandssanierung nutzen oder sich einen altersgerechten Umbau erlauben.

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