Bundeswirtschaftsminister zu Guttenberg hat einen neuen Gesetzentwurf zur Bankenrettung vorgelegt. Anstatt die Banken zu verstaatlichen oder Enteignungen vorzunehmen, könnten Institute, die ohne staatliche Hilfe von der Insolvenz bedroht sind, aber wichtig für das Bankensystem sind, unter eine zeitlich eingeschränkte Staatsverwaltung gestellt werden.
Dass dieses Gesetz noch vor der Wahl im September beschlossen wird, ist allerdings zweifelhaft. Höchstwahrscheinlich wird es erst danach eine Rolle spielen. Sollte eine betroffene Bank, die im Sinne des Gesetzentwurfs unter Überwachung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) steht, selbst nach Aufstellung eines Restrukturierungsplans nicht in der Lage sein, sich zu stabilisieren, könnte die BaFin eingreifen und beispielsweise die Rechte der Eigentümer zweitweilig suspendieren.
Damit die Eigentümer der Bank allerdings nicht auf Kosten des Steuerzahlers von der Sanierung profitieren, sollen sie erst dann wieder Gewinnanteile erhalten, wenn die Kosten der Restrukturierung vollständig abgegolten sind.