Die Kreditausfallversicherung ist unter anderem auch unter der Bezeichnung Restschuldversicherung bekannt. Wer einen Kredit aufnehmen möchte, kann eine Kreditausfallversicherung zusätzlich abschließen, denn sie schützt den Kreditnehmer vor verschiedenen Risiken. Hierzu gehören unter anderem drohende Arbeitslosigkeit, die Arbeitsunfähigkeit, ein Unfall oder auch der Tod des Kreditnehmers. Da für Banken und Kreditinstitute häufig ein relativ großes Ausfallrisiko besteht, dient die Kreditausfallversicherung als zusätzliche Absicherung für den aufgenommenen Kredit.
Mit dem Eintritt eines Versicherungsfalls, also wenn der Kreditnehmer aus oben genannten Gründen den Kredit nicht mehr tilgen kann, übernimmt die Kreditausfallversicherung die weitere Zahlung der verbleibenden Kreditsumme. Somit braucht sich der Kreditnehmer keine Gedanken darüber machen, wie er die monatlichen Raten für seinen Kredit aufbringen soll, wenn er bereits enorme Einkommensverluste zu verzeichnen hat.
In der Regel arbeiten die Banken und Kreditinstitute mit unterschiedlichen Versicherungsgesellschaften zusammen. Im Auftrag der Versicherung verkaufen die Finanzunternehmen, im Zusammenhang mit einer anstehenden Kreditvergabe, relativ teure Kreditausfallversicherung an den Kreditnehmer. Nicht selten erhalten die Banken und Kreditinstitute für diesen Versicherungsverkauf hohe Provisionen von den Versicherungsgesellschaften, welche die eigene Ertragslage deutlich verbessern können. Nicht selten werden unter den Bankangestellten regelrechte Wettbewerbe ins Leben gerufen, welche der Motivation dienen sollen, um möglichst viele Kreditausfallversicherung an die Kreditnehmer zu verkaufen.
Dennoch kann ein Kreditnehmer nicht verpflichtet werden, eine solche Versicherung abzuschließen, denn gesetzlich ist es nicht gestattet, eine Kreditausfallversicherung von der Kreditentscheidung abhängig zu machen. Aus diesem Grund werden von den Banken und Kreditinstituten die Kreditausfallversicherungen bereits automatisch in einem entsprechenden Kreditangebot eingerechnet, ohne dass der Kunde dies sofort bemerkt.
In der Regel ist der Kreditnehmer zwar mit dem Abschluss einer Kreditausfallversicherung beispielsweise gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit abgesichert und die Versicherungsgesellschaft übernimmt in diesem Fall auch die anfallenden Raten für einen gewissen Zeitraum, aber dennoch ist der Kreditnehmer gleichzeitig verpflichtet, sich um eine neue Tätigkeit intensiv zu bemühen.
Erkrankt der Kreditnehmer, so greift die Kreditausfallversicherung nur dann, wenn die Krankheit länger als sechs Wochen fortbesteht. Während der ersten sechs Wochen erhält jeder Arbeitnehmer eine so genannte Lohnfortzahlung und wird deswegen nicht von den Kreditraten befreit. Verstirbt der Kreditnehmer jedoch während der Kreditlaufzeit, so übernimmt die abgeschlossene Versicherung die komplette Rückzahlung des Kredits. Allerdings sei hier zu beachten, dass die Versicherung nur dann zahlt, wenn der Tod nicht durch eine Krankheit eingetreten ist, welche bereits vor dem Abschluss der Versicherung bestand. Dennoch erfolgt kein Gesundheitscheck bei Abschluss dieser Versicherung.
Grundsätzlich kann festgehalten werden, dass der Abschluss einer Kreditausfallversicherung bei kleineren Kreditsummen nur unnötige Kosten verursacht, da diese Kosten auch im effektiven Jahreszins in einer Kreditübersicht nicht berücksichtigt werden.
Somit sollte jeder Kreditnehmer im Vorfeld genau prüfen, ob er eine solche Versicherung wirklich benötigt, da sie zumeist recht teuer angeboten wird. Anhand eines Versicherungsvergleiches kann der Interessierte sich über genaue Preise und Konditionen informieren, denn speziell die Beiträge einer Kreditausfallversicherung können zwischen den unterschiedlichen Anbietern stark variieren.