Überblick
Kosten und Sicherheit
Kosten des Kredits
Der Kreditnehmer verpflichtet sich, den geliehenen Betrag zum vereinbarten Zeitpunkt zurückzuzahlen. Dies geschieht in der Regel durch vertraglich festgelegte Teilzahlungen zu ebenso festgelegten Zeitpunkten, z.B. monatlich.
In manchen Fällen kann auch die Rückzahlung des gesamten Betrages in einer Summe vereinbart sein. Zuzüglich zu diesen Rückzahlungen Zinsen in Höhe des vereinbarten Zinssatzes an den Kreditgeber zu zahlen. Im Regelfall werden diese Zinsen als Jahreszins und in Prozent angegeben (% p.a.).
Die Höhe diese Zinssatzes ist von verschiedenen Faktoren abhängig.
Vorab wird der Rahmen, innerhalb dessen sich der vereinbarte Zinssatz befinden wird, vom allgemeinen und zu erwartenden Zinsniveau bestimmt. Wichtiger Faktor ist, wie vorab erwähnt, auch die Bonität des Kreditnehmers.
Je besser diese ist, desto günstiger wird sich dies wahrscheinlich auf die Höhe des Zinssatzes auswirken. Die Laufzeit des Kredits bestimmt ebenso die Höhe des Zinssatzes wie die durch den Kreditnehmer gestellten Sicherheiten.
Bei herkömmlichen Verbraucherkrediten wird sich der Zinssatz während der Laufzeit des Kredits wohl eher nicht verändern, bei längeren wie Baufinanzierungen ist dies ohne weiteres möglich, da dort üblicherweise eine Zinsbindungsfrist vereinbart wird, nach deren Ablauf der Zinssatz an das dann vorhandene Zinsniveau anpasst.
Dies kann dann ohne weiteres dazu führen, dass sich der Kredit erheblich verteuert, aber auch Anpassungen nach unten sind möglich. Zu den Kosten des Kredits kommen noch eventuelle Bearbeitungsgebühren, Kosten der Kontoführung, Aufwendungen für Sicherung wie z.B. Restschuldversicherung und möglicher Vorfälligkeitsgebühren bei vorzeitiger Ablösung des Kredits.
Sicherung des Kredits
Vor Vergabe eines Kredites wird ein Kreditgeber unbedingt die Fähigkeit des Kreditnehmers prüfen, Zinsen und Tilgungen jederzeit aus seinen laufenden Einnahmen bestreiten zu können. Dies dient auch der Sicherstellung, dass Forderungen des Kreditgebers auch erfüllt werden, wenn der Kreditnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nicht mehr nachkommen kann.
Zu diesem Zweck bedient der Kreditgeber sich vorher benannter Sicherheiten.
Beim herkömmlichen Verbraucherkredit sind dies Eigentumsvorbehalte an den mit dem Kredit erworbenen Sache. Dies kann zum Beispiel mit der Hinterlegung eines Kfz-Briefes beim Kreditgeber sichergestellt sein. Bei der Baufinanzierung wird dies der erstrangige Eintrag im Grundbuch sein oder die Abtretung der Lebensversicherung.
Eine weitere Sicherheit stellt die Bürgschaft dar. Eine weitere Person übernimmt die Haftung für die Restschuld, wenn es dem eigentlichen Kreditnehmer nicht mehr möglich sein sollte, seinen Verpflichtungen aus dem Kreditvertrag nachzukommen.
In Kreditverträge für Privatpersonen werden sehr oft auch Lohn- und Gehaltsabtretungen eingearbeitet, mit deren Hilfe Forderungen des Kreditnehmers aus laufenden Gehaltszahlungen für den Kreditnehmer im Verzugsfall direkt getilgt werden können. Im umgänglichen Sprachgebrauch spricht man hier von Lohnpfändung.